Eine Endreinigung mit Abnahmegarantie kostet in der Schweiz für eine 3-Zimmer-Wohnung ca. CHF 380 bis 620, für eine 1-Zimmer-Wohnung ca. CHF 300 bis 500. Dafür reinigt eine Firma die leere Wohnung nach dem Auszug und verpflichtet sich, kostenlos nachzureinigen, falls die Verwaltung bei der Wohnungsabgabe etwas beanstandet. Die Garantie gilt aber nur für die Sauberkeit, nicht für Schäden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wovon der Preis abhängt, was die Garantie leisten muss und welche Rechte Sie als Mieterin oder Mieter haben.

Warum die Endreinigung in der Schweiz so wichtig ist
Bei der Wohnungsabgabe kontrolliert die Verwaltung nicht nur Schäden, sondern auch die Sauberkeit, und zwar meistens sehr genau. Backofen, Dampfabzug, Fensterrahmen, Storen und Kalk im Bad sind die üblichen Prüfpunkte. Was dabei als nicht sauber auffällt, landet im Abnahmeprotokoll. Im ungünstigsten Fall organisiert die Verwaltung eine Nachreinigung und zieht die Kosten von Ihrem Mietzinsdepot ab.
Deshalb ist die Endreinigung in der Schweiz ein eigener Posten im Umzugsbudget. Viele Mieterinnen und Mieter putzen nicht selbst, sondern beauftragen eine Reinigungsfirma, die bei der Abgabe dabei ist und das Risiko einer Beanstandung übernimmt. Wie die ganze Wohnungsabgabe abläuft, lesen Sie im Ratgeber Wohnungsabgabe in der Schweiz.
Was kostet eine Endreinigung mit Abnahmegarantie?
Die folgenden Werte stammen aus dem Umzo-Kostenrechner. Sie sind eine erste Orientierung für eine normal verschmutzte Wohnung, keine Offerte:
| Wohnungsgrösse | Endreinigung (ca.) |
|---|---|
| 1 Zimmer | CHF 300 – 500 |
| 2 Zimmer | CHF 340 – 560 |
| 3 Zimmer | CHF 380 – 620 |
| 4 Zimmer | CHF 420 – 680 |
| 5 Zimmer | CHF 460 – 740 |
| 6 Zimmer und mehr | ab CHF 500 – 800 |
Diese Spannen gelten für Standardwohnungen. Die tatsächliche Offerte kann deutlich darüber liegen, wenn einer der folgenden Faktoren zutrifft.
Was den Preis nach oben treibt
- Fläche statt Zimmerzahl. Eine 3,5-Zimmer-Altbauwohnung mit 110 m² braucht mehr Zeit als ein Neubau mit 75 m². Seriöse Firmen fragen deshalb nach der Fläche.
- Fenster und Storen. Viele Fenster, Sprossenfenster, Lamellenstoren und Rollläden sind die grössten Zeitfresser. Fragen Sie, ob Storen und Fensterrahmen inbegriffen sind.
- Verschmutzungsgrad. Eingebrannter Backofen, Kalk in der Dusche, Nikotin an Wänden oder Fett im Dampfabzug kosten Aufpreis.
- Zusatzflächen. Balkon, Terrasse, Wintergarten, Keller, Estrich, Garage und Veloraum werden oft separat verrechnet.
- Termin. Am Monatsende und rund um die ortsüblichen Kündigungstermine Ihres Kantons sind Reinigungsfirmen stark gebucht. Kurzfristige Aufträge sind dann teurer oder gar nicht mehr möglich.
- Region. In Städten wie Zürich, Genf oder Basel sind die Preise oft höher als in ländlichen Regionen.
Pauschalpreis oder Stundenansatz?
Für die Endreinigung mit Abnahmegarantie ist ein Pauschalpreis üblich und sinnvoll. Nur so trägt die Firma das Risiko, wenn die Arbeit länger dauert oder nachgereinigt werden muss. Bei einem Stundenansatz bezahlen Sie jede zusätzliche Stunde selbst, und eine echte Garantie ist dann kaum möglich. Wie Sie Fixpreis und Stundenansatz in einer Offerte vergleichen, steht im Ratgeber Umzugsofferte vergleichen.
Was die Abnahmegarantie bedeutet und was nicht
Der Begriff «Abnahmegarantie» ist gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich um eine vertragliche Zusage der Reinigungsfirma. Was sie genau umfasst, entscheidet Ihre Offerte. Üblicherweise gehört dazu:
- Die Firma ist bei der Abnahme anwesend oder zumindest kurzfristig erreichbar.
- Beanstandet die Verwaltung die Reinigung, reinigt die Firma nach, in der Regel noch am selben Tag oder zu einem vereinbarten Nachtermin.
- Die Nachreinigung kostet Sie nichts.
- Erst wenn die Verwaltung die Reinigung akzeptiert, gilt der Auftrag als erfüllt.
Was die Abnahmegarantie nicht abdeckt
- Schäden. Kratzer im Parkett, Löcher in der Wand, ein gesprungenes Lavabo oder ein defekter Backofen sind keine Reinigungsmängel. Dafür haften Sie als Mieter, die Reinigungsfirma nicht.
- Normale Abnutzung. Vergilbte Wände oder abgenutzte Fugen lassen sich nicht wegputzen. Die Verwaltung darf Ihnen diese aber auch nicht verrechnen.
- Nicht vereinbarte Flächen. Ist der Keller nicht in der Offerte, gilt die Garantie dort auch nicht.
- Spätere Nachforderungen. Viele Firmen beschränken die Garantie auf den Abnahmetermin. Meldet die Verwaltung Tage später Reinigungsmängel, ist das je nach Vertrag nicht mehr gedeckt.
Diese Punkte gehören in die Offerte
Lassen Sie sich die Abnahmegarantie schriftlich bestätigen und prüfen Sie:
- Ist die Firma bei der Abnahme persönlich vor Ort?
- Sind Fenster innen und aussen, Fensterrahmen, Storen und Rollläden inbegriffen?
- Sind Backofen, Dampfabzug, Kühlschrank und Geschirrspüler inbegriffen?
- Sind Balkon, Keller, Estrich und Garage inbegriffen?
- Ist das Entkalken von Bad und Küche inbegriffen?
- Was geschieht, wenn die Verwaltung den Abnahmetermin verschiebt?
- Ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer und Reinigungsmaterial?
Ihre Rechte bei der Wohnungsabgabe
Die Rechte rund um die Reinigung ergeben sich aus dem Mietrecht im Obligationenrecht (OR), das in der ganzen Schweiz gilt.
Sauber, aber nicht neuwertig
Nach Art. 267 OR müssen Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Das heisst: gründlich gereinigt, aber nicht neuwertig. Abnutzung durch normales Wohnen ist mit dem Mietzins abgegolten. Was als normale Abnutzung gilt und was als Schaden, erklärt der Ratgeber Wohnungsabgabe in der Schweiz mit Beispielen.
Die Verwaltung muss sofort rügen
Nach Art. 267a OR muss die Vermieterin die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die Sie haften, sofort melden. Gemäss den Informationen der Gerichte des Kantons Zürich zur Mängelrüge muss die Rüge die Mängel konkret bezeichnen. Ein allgemeiner Vermerk wie «Reinigung ungenügend» reicht nicht. Später darf die Vermieterin nur noch Mängel rügen, die bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar waren.
Für die Endreinigung heisst das: Reinigungsmängel sieht man in aller Regel sofort. Was bei der Abnahme nicht im Protokoll steht und auch nicht unmittelbar danach gemeldet wird, kann die Verwaltung grundsätzlich nicht nachträglich verrechnen.
Sie dürfen selbst reinigen
Sie schulden eine saubere Wohnung, nicht eine bestimmte Firma. Sie dürfen also selbst putzen oder Freunde helfen lassen. Manche Verwaltungen empfehlen bestimmte Reinigungsfirmen. Eine Empfehlung ist zulässig, ein Zwang zu einer bestimmten Firma ist heikel. Steht eine solche Klausel im Mietvertrag, lassen Sie sie im Zweifel von einer Mieterberatung prüfen.
Nachreinigung durch die Verwaltung
Ist die Wohnung tatsächlich nicht sauber, darf die Verwaltung eine Nachreinigung organisieren und Ihnen die Kosten belasten. Verlangen Sie in diesem Fall eine detaillierte Rechnung und vergleichen Sie die Positionen mit dem Abnahmeprotokoll. Verrechnet werden darf nur, was im Protokoll oder in der rechtzeitigen Mängelrüge steht. Haben Sie eine Firma mit Abnahmegarantie beauftragt, sollte es so weit gar nicht kommen: Dann reinigt die Firma nach, nicht die Verwaltung.
Selbst putzen oder Firma beauftragen?
Selbst reinigen spart Geld, kostet aber Zeit und Nerven. Planen Sie für eine gründliche Reinigung mehr Zeit ein, als Sie denken: Backofen, Fenster, Storen und Kalk im Bad dauern erfahrungsgemäss am längsten. Dazu kommen Material wie Entkalker, Backofenreiniger und Fensterabzieher.
Selbst reinigen lohnt sich eher, wenn
- die Wohnung klein und in gutem Zustand ist,
- Sie zwischen Auszug und Abgabe genug Zeit haben,
- die Verwaltung als kulant bekannt ist.
Eine Firma mit Abnahmegarantie lohnt sich eher, wenn
- Umzug und Abgabe am selben oder am nächsten Tag stattfinden,
- die Wohnung gross ist oder viele Fenster und Storen hat,
- Sie nicht an der Abnahme diskutieren möchten,
- Ihr Mietzinsdepot hoch ist und Sie es vollständig zurückwollen.
Rechnen Sie ehrlich: Eine Nachreinigung durch die Verwaltung, zusätzliche Urlaubstage und Stress am Abgabetag können am Ende teurer sein als die Firma.
Umzug und Reinigung aus einer Hand
Viele Umzugsfirmen bieten die Endreinigung als Zusatzleistung an. Das hat Vorteile: Ein Ansprechpartner, ein abgestimmter Zeitplan und oft ein günstigerer Paketpreis. Prüfen Sie aber, ob die Firma die Reinigung selbst macht oder an einen Partner weitergibt, und wer bei der Abnahme vor Ort ist.
Achten Sie bei der Planung auf die Reihenfolge: Zuerst wird die Wohnung vollständig geräumt, auch Keller und Estrich. Erst danach kann gereinigt werden. Zwischen Reinigung und Abnahme sollte niemand mehr die Wohnung betreten. Ideal ist ein Ablauf, bei dem der Umzug am Vortag stattfindet und die Reinigung am Morgen des Abgabetags abgeschlossen wird.
Was ein Umzug mit Reinigung insgesamt kostet, zeigt der Ratgeber Umzugskosten Schweiz 2026. Eine erste Schätzung für Ihre Wohnung erhalten Sie mit dem Kostenrechner, wenn Sie die Option Endreinigung auswählen.
Endreinigung in Zürich, Bern und anderen Städten
Das Mietrecht gilt schweizweit gleich, die Praxis unterscheidet sich aber. In grossen Städten wie Zürich und Bern werden viele Wohnungen an den Zügelterminen abgegeben. Reinigungsfirmen und Verwaltungen sind dann stark ausgelastet. Buchen Sie die Endreinigung in diesen Regionen möglichst früh, idealerweise zusammen mit der Umzugsfirma.
Firmen, die Umzug und Reinigung anbieten, finden Sie nach Region unter Umzugsfirmen im Kanton Zürich, Umzugsfirmen im Kanton Bern und in der Übersicht aller Umzugsfirmen der Schweiz.
Checkliste für die Endreinigung
- Drei Offerten mit gleichem Leistungsumfang einholen
- Abnahmegarantie und Anwesenheit bei der Abnahme schriftlich bestätigen lassen
- Fenster, Storen, Backofen, Balkon, Keller und Estrich in der Offerte prüfen
- Reinigungstermin auf den Abgabetermin abstimmen
- Wohnung vor der Reinigung vollständig räumen
- Bei der Abnahme anwesend sein oder eine Vertretung schicken
- Abnahmeprotokoll genau lesen und nur unterschreiben, was zutrifft
- Kopie des Protokolls verlangen
Fazit
Eine Endreinigung mit Abnahmegarantie kostet je nach Wohnungsgrösse ca. CHF 300 bis 800 und mehr, nimmt Ihnen aber das grösste Risiko der Wohnungsabgabe ab. Entscheidend ist, was die Garantie im Detail umfasst: Anwesenheit bei der Abnahme, alle Flächen und Fenster, kostenlose Nachreinigung. Schäden deckt sie nie ab. Kennen Sie zudem Ihre Rechte nach Art. 267 und 267a OR, können Sie ungerechtfertigte Abzüge vom Mietzinsdepot zurückweisen.
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Endreinigung mit Abnahmegarantie?
- Als erste Orientierung rechnet der Umzo-Kostenrechner mit ca. CHF 300 bis 500 für 1 Zimmer und ca. CHF 380 bis 620 für 3 Zimmer. Grosse oder stark verschmutzte Wohnungen, viele Fenster und Storen sowie Zusatzflächen wie Wintergarten oder Garage können teurer werden. Verbindlich ist nur eine Offerte nach Besichtigung oder mit genauen Angaben.
- Was bedeutet Abnahmegarantie bei der Endreinigung?
- Die Reinigungsfirma sichert zu, dass die Verwaltung die Reinigung bei der Wohnungsabgabe akzeptiert. Beanstandet die Verwaltung etwas, reinigt die Firma ohne Zusatzkosten nach. Die Garantie ist eine vertragliche Zusage, ihr genauer Umfang steht in der Offerte oder den AGB.
- Deckt die Abnahmegarantie auch Schäden in der Wohnung ab?
- Nein. Die Abnahmegarantie betrifft nur die Sauberkeit. Kratzer im Parkett, Löcher in Wänden oder defekte Geräte sind keine Reinigungsmängel. Dafür haften Sie als Mieter nach Mietrecht, abzüglich normaler Abnutzung.
- Muss ich die Endreinigung von einer Firma machen lassen?
- Nein. Sie schulden eine sauber gereinigte Wohnung, nicht eine bestimmte Firma. Sie dürfen selbst putzen. Eine Klausel, die Sie zwingend an eine bestimmte Reinigungsfirma bindet, sollten Sie vor der Unterschrift prüfen lassen, zum Beispiel beim Mieterverband.

Über die Autorin
Redaktion Umzugsratgeber bei Umzo
Gazel Ozet betreut den Umzugsratgeber von Umzo. Sie prüft jeden Artikel auf Verständlichkeit und Aktualität und stützt sich dabei auf offizielle Schweizer Quellen und die Daten von über 1'500 Umzugsfirmen auf Umzo.
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